Bei Spannungen, Konflikten oder Beschwerden mit bzw. gegen den behandelnden Arzt gibt es für Patienten einige Anlaufstellen.
Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erhalten Patienten eine unabhängige Beratung, sowie Informationen und Unterstützung, wenn es um die Durchsetzung von Patientenrechten geht.
Im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung ihrer Patientenrechte zu unterstützen, wozu auch eine entsprechende Beratung gehört.
Falls ein Patient vermutet, dass der ihn behandelnde Arzt gegen seine Berufsordnung oder ärztliche Ethik verstoßen oder der Arzt den Patienten durch einen Behandlungsfehler geschadet hat, kann sich der Patient an die zuständige Ärztekammer wenden. Diese überwacht die Berufsausübung von Ärzten und bietet in einigen Fällen auch Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern an. Bei Beschwerden gegen Psychotherapeuten ist die Psychotherapeutenkammer die richtige Anlaufstelle.
Schließlich können sich gesetzlich versicherte Patienten noch an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wenden. Bei dieser kann man eine kurze und schriftliche Beschwerde einreichen, bei der man den zu beklagenden Sachverhalt schildert. Die Beschwerde wird von der KV dann an den jeweiligen Arzt oder Psychotherapeuten weitergeleitet, der sich zu der Beschwerde ebenfalls schriftlich äußern kann. Anhand der Beschwerde und der Stellungnahme des jeweiligen Arztes / Psychotherapeuten stellt die KV dann fest, ob eine Verletzung von ärztlichen Pflichten vorliegt und leitet bei Bedarf weitere Maßnahmen ein.