Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Versicherte beim Vorliegen von Behandlungsfehlern kostenlos zu unterstützen, um deren Patientenrechte durchzusetzen.
Der erste Schritt ist meist ein Gespräch mit der jeweiligen Krankenkasse, bei dem der Versicherte Informationen über seine Patientenrechte erhält. Zudem wird dem Versicherten mitgeteilt, wie die Krankenkasse ihn im konkreten Fall unterstützt. Bei Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung kann die Unterstützung durch die Krankenkasse z.B. durch ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erfolgen. Außerdem prüft die Krankenkasse die vom Patienten vorgelegten Informationen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Zudem kann die Krankenkasse dem Versicherten die Beweisführung erleichtern, indem sie Behandlungsunterlagen von Krankenhäusern und Ärzten anfordert. Des Weiteren kann sie Erkenntnisse aus der Verfolgung eigener Schadensersatzansprüche, die abschließende Gesamtbewertung nach Sichtung aller Unterlagen und die Ergebnisse der Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Verfügung stellen, welche ebenfalls die Beweisführung erleichtern können.
In der abschließenden Stellungnahme der Krankenkasse werden dann alle vorliegenden Unterlagen und Gutachten bewertet. Die Krankenkasse erklärt zudem, welche Fakten ihr Vorliegen, zu welchen Schlüssen diese Fakten führen und welche weiteren Schritte folgen. Kommt die Krankenkasse nach Sichtung aller Umstände zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorliegt oder rät sie von einer weiteren Verfolgung des Anliegens ab, werden die Gründe dafür ebenfalls in der abschließenden Stellungnahme genannt.